Europa für Niedersachsen
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Stelle für Soziale Innovation

Informationen zur Förderung

Eckpunkte

Projektdauer: bis zu 36 Monate

Thematischer Schwerpunkt:

Finanzierung:

Gesamtkosten eines geförderten Projektes: bis 750.000,- €

Förderfähig sind:

Für sonstige Projektkosten (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen, Veranstaltungen, Büromaterial) steht eine Pauschale in Höhe von 35% der förderfähigen Personalkosten bereit.

Antragsberechtigt:

Downloads:

Zum zweistufigen Antragsverfahren und unterstützenden Stellen

Förderbedingungen

Sozial-innovative Projekte gemäß niedersächsischem ESF-Förderprogramm Soziale Innovation greifen eine ganz konkrete Versorgungslücke in einer Gemeinde oder einem Landkreis auf. Dafür entwickeln die Antragsteller*innen eine Lösung.

Lösungsansätze müssen auch nach Ablauf der Projektförderung eine Perspektive haben und sie sollen auf andere Orte übertragbar sein. Wenn es unrealistisch ist, einen Geldgeber zur langfristigen Weiterfinanzierung zu finden, müssen in den Projekten andere Potenziale gesucht und aktiviert werden wie z.B.

Um die Herausforderungen  - besonders in strukturschwächeren Gebieten-  zu meistern, stehen Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Durchführung sozial-innovativer Projekte gemäß niedersächsischer Förderrichtlinie Soziale Innovation bereit.